Meisterprüfung
Der formale Weg über die staatliche Befähigungsprüfung!
Die Befähigungsprüfung wird bei der Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer absolviert. Sie ist eine staatliche Prüfung gemäß Gewerbeordnung und berechtigt zur Führung des Titels „Mst.“.
Nachweis der fachlichen Qualifikation zur Ausübung des Kosmetikgewerbes im vollen Umfang!
Fachgutachten
Die direkte Gewerbeberechtigung
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung an The Beauty School und einer Arbeitsprobe bzw. einem Fachgutachten kann gemäß § 19 GewO 1994 eine eingeschränkte Gewerbeberechtigung beantragt werden:
- Das Fachgutachten dient der Behörde als Entscheidungsgrundlage
- Prüfungsort: im Rahmen der The Beauty School Diplomprüfung
- Kosten: € 1.200,–
Dein Ansprechpartner
Mst. Hermann Talowski
hermann.talowski@wkstmk.at
Seit über 25 Jahren prägt Mst. Talowski die Kosmetikbranche. 19 Jahre lang war er Landesinnungsmeister, davon 10 Jahre auch Bundesinnungsmeister. Heute engagiert er sich als stellvertretender Landesinnungsmeister der Steiermark.
Erweiterte Gewerbeberechtigungen
Über denselben Weg (Fachgutachten) können auch weitere spezialisierte Gewerbeberechtigungen beantragt werden, zum Beispiel:
- Apparative Kosmetik (z. B. Haarentfernung mittels Diodenlaser)
- HydroFacial-Behandlungen
- Körperbehandlungen
- und viele weitere Fachgebiete
Wichtiger Hinweis
Das Fachgutachten deckt nicht den kaufmännischen Teil ab. Für die selbstständige Berufsausübung ist zusätzlich ein kaufmännischer Nachweis erforderlich, etwa durch:
- Eine anerkannte kaufmännische Ausbildung (z. B. HAK-Matura, LAP Einzelhandelskauffrau/-mann)
- Unternehmerprüfung